Hausordnung der Viba Nougat-Welt

1. Geltungsbereich und Hausrecht

Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände und alle Räumlichkeiten der Viba Nougat Welt sowie für alle dort stattfindenden Veranstaltungen, Workshops, Führungen und gastronomischen Angebote.
Viba übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus. Besucherinnen und Besucher haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, insbesondere in Situationen, die der Sicherheit oder dem Schutz anderer dienen.

2. Allgemeines Verhalten

Wir bitten alle Gäste um einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander und mit unserem Team. Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln.
Die Räumlichkeiten und das Gelände sind sauber zu halten und Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Bitte teilen Sie Beschädigungen, Störungen oder starke Verunreinigungen dem Personal umgehend mit, damit wir reagieren können.

3. Kinder und Aufsichtspflicht

Kinder sind bei uns herzlich willkommen.
Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Aufenthalts bei den Eltern oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder bestimmte Bereiche (z. B. Produktionszonen, Küchenbereiche, Spezialmaschinen) nur in Begleitung betreten und den Anweisungen des Personals muss gefolgt werden.

4. Hygiene und Sicherheit

In bestimmten Bereichen oder bei Workshops gelten Hygiene- und Sicherheitsregeln, zum Beispiel:

  • kein loser Schmuck
  • gebundene Haare
  • Nutzung bereitgestellter Schutzkleidung

In hygienisch sensiblen Bereichen, insbesondere Produktionsräumen, Küchen- und Vorbereitungszonen sowie Workshops mit direktem Umgang mit Lebensmitteln, ist aus hygienischen Gründen bei ansteckenden Infektionskrankheiten der Zutritt nicht erlaubt.
Personen mit ansteckenden Infektionskrankheiten werden daher gebeten, aus Rücksicht auf andere Gäste und Mitarbeitende auf einen Besuch oder die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu verzichten.
Bei erkennbaren Anzeichen für eine mögliche Ansteckungsgefahr oder bei akuter Gefährdungslage kann das Personal den Zutritt verwehren oder die Teilnahme untersagen.

5. Fotografieren und Filmen

Privates Fotografieren und Filmen ist gestattet, solange andere Gäste nicht unzumutbar beeinträchtigt oder deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung von Aufnahmen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Viba sweets GmbH gestattet. In einigen Bereichen (z.B. durch Glasscheiben einsehbare Räume) können Aufnahmen durch andere Besucher entstehen. Wenn Sie oder Ihre Begleitung nicht erkennbar sein möchten, sprechen Sie uns bitte an – wir versuchen, soweit möglich Rücksicht zu nehmen.
Professionelle Foto- oder Videoaufnahmen, Shootings oder Reproduktionen unserer Produktion und Markeninhalte bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

6. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen oder Getränke ist auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen grundsätzlich nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich mit Viba abgestimmt wurde.
Dies dient dem Schutz unserer Lebensmittelbereiche und der Rücksicht auf Gäste mit Allergien.

7. Tiere

Hunde sind im Restaurant und auf unserer Terrasse willkommen, müssen jedoch jederzeit an der Leine geführt werden. In allen hygienisch sensiblen Bereichen, hierzu zählen insbesondere Küche, Shop und Erlebnis-Etage, ist das Mitführen von Hunden untersagt.
Diese Regelung gilt aus lebensmittelrechtlichen Gründen auch für Assistenzhunde.
Gerne unterstützen wir betroffene Personen dabei, eine geeignete Alternative zu finden, beispielsweise durch eine Begleitperson oder den Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Bereichen.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind für ihre Tiere während des gesamten Aufenthalts verantwortlich.
Sie haften für Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch ihre Tiere verursacht werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, insbesondere wenn dies aus Gründen der Sicherheit, Hygiene oder des störungsfreien Ablaufs erforderlich ist.

8. Rauchen

Rauchen und Dampfen (E-Zigaretten) ist ausschließlich in den klar gekennzeichneten Außenbereichen erlaubt. In allen Innenräumen gilt absolutes Rauchverbot.

9. Fundsachen

Gefundene Gegenstände sind beim Personal abzugeben.
Verlorene Gegenstände können am Hauptempfang oder im Shop nachgefragt werden.

10. Veranstaltungen und Workshops

Für Workshops, Führungen, Events und gastronomische Angebote gelten zusätzlich die jeweiligen Veranstaltungsinformationen und die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Viba sweets GmbH für Veranstaltungen. Für Käufe von Produkten im Shop gelten die dafür ausgewiesenen Bedingungen.
Das Personal ist berechtigt, Gäste von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn Sicherheits- oder Hygieneregeln nicht eingehalten werden oder der Ablauf erheblich gestört wird.

11. Ausschluss von Gästen

Viba kann Personen den Zutritt verwehren oder sie aus den Räumlichkeiten bzw. von Veranstaltungen ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Person

  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,
  • sich aggressiv oder störend verhält,
  • Sicherheits- oder Hygienevorgaben nicht einhält (z.B. Zutritt zu hygienisch sensiblen Bereichen mit Tier,
    loser Schmuck in Produktionsnähe),
  • gesperrte oder nicht öffentliche Bereiche betreten möchte,
  • Foto- oder Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ohne Genehmigung anfertigt oder versucht,
  • oder wenn von der Person eine Gefährdung für andere Gäste oder für unser Team ausgeht.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder oder sonstiger Entgelte.

12. Gewerbliche Tätigkeiten und Werbung

Jegliche gewerbliche oder kommerzielle Tätigkeit auf dem Gelände der Viba Nougat Welt bedarf der vorherigen Zustimmung von Viba.
Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, Promotion-Aktionen, das Anbieten von Animation oder künstlerischen Darbietungen, das Verteilen von Werbematerial sowie gewerbliche Foto- oder Videoaufnahmen. Ohne Genehmigung sind solche Aktivitäten nicht gestattet.

13. Notfälle und Evakuierung

Im Notfall sind Ruhe zu bewahren und die gekennzeichneten Fluchtwege zu benutzen.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Sammelstelle befindet sich an den vor Ort ausgeschilderten Punkten; bitte begeben Sie sich im Evakuierungsfall dorthin, sofern das Personal nichts anderes anordnet.
Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.

14. Ersatz und Rücknahme von Tickets

Verlorene oder beschädigte Tickets können nur ersetzt werden, wenn die Buchung eindeutig nachweisbar ist.
Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bereits eingelöste oder teilweise genutzte Tickets können nicht zurückgenommen, erstattet oder umgetauscht werden.

15. Gutscheine

Gutscheine der Viba sweets GmbH können innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Bei Verlust oder Diebstahl übernehmen wir keine Haftung; Gutscheine werden wie Bargeld behandelt. Die Einlösung von Gutscheinen bei Veranstaltungen oder Workshops erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten. Viba kann die Einlösung ablehnen, wenn ein Gutschein erkennbar manipuliert, beschädigt oder unlesbar ist.

16. Öffnungszeiten

Die jeweils gültigen Öffnungszeiten werden auf unserer Website, vor Ort oder im Rahmen der Veranstaltungsinformationen
bekanntgegeben. Viba behält sich vor, Öffnungszeiten aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen oder vorübergehend zu ändern.
In solchen Fällen informieren wir unsere Gäste über die verfügbaren Kommunikationskanäle so früh wie möglich.

17. Sonderveranstaltungen

Für bestimmte Veranstaltungen, geschlossene Gesellschaften oder extern organisierte Events können abweichende Regelungen gelten. Diese werden vor Ort oder im Rahmen der Veranstaltungsinformationen rechtzeitig bekanntgegeben und gehen in diesen Fällen der allgemeinen Hausordnung vor.

18. Parkplätze und Verkehrssicherheit

Auf den Parkflächen der Viba Nougat Welt gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr; Viba haftet nicht für Schäden, die ohne eigenes Verschulden entstehen, insbesondere nicht für Witterungseinflüsse, Beschädigungen durch Dritte oder Rangierschäden. Parkflächen dürfen nur entsprechend ihrer Widmung genutzt werden und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.

19. Haftung

Viba haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für selbstverschuldete Schäden der Besucherinnen und Besucher (z.B. bei Missachtung von Anweisungen oder bei unsachgemäßem Umgang mit Einrichtungen) wird nicht gehaftet.
Für mitgebrachte Gegenstände wie Taschen, Jacken, technische Geräte oder persönliche Wertgegenstände übernimmt Viba keine Haftung, sofern der Schaden nicht durch ein Verschulden von Viba oder deren Mitarbeitenden verursacht wurde. Wir empfehlen, persönliche Wertsachen jederzeit bei sich zu behalten. Fundsachen können beim Personal abgegeben oder erfragt werden.

Social Media

Zart schmelzend informiert zu sein, ist so einfach!