Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir differenzieren zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für individuelle Veranstaltungen und Feiern und den separat betrachteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endverbraucher Veranstaltungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für individuell vereinbarte Veranstaltungen und Feiern der Viba sweets GmbH
I Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle individuell vereinbarten Veranstaltungen, Feiern, Firmen-Events, Tagungen, privaten Feste (z. B. Hochzeiten, Geburtstage) sowie individuell vereinbarte Workshops oder gastronomischen Leistungen der Viba sweets GmbH. (nachfolgend „Viba“)
Sie gelten für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und sonstige Auftraggeber gleichermaßen.
(nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“)
Nicht erfasst sind
- öffentlich buchbare Standardveranstaltungen gemäß den AGB für Privatkunden, sowie
- Raumvermietungen an externe Veranstalter ohne Veranstalterrolle von Viba.
II Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen Angebots (inklusive Leistungsbeschreibung, Preisangaben und Termin) durch den Auftraggeber zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich
- das Angebot,
- die Annahme,
- diese AGB sowie
- die jeweils gültige Hausordnung der Viba sweets GmbH.
Nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform und der Bestätigung durch Viba.
III Preise, Zahlung, Anzahlung
a) Individuelle Preis- und Zahlungsvereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und haben Vorrang vor diesen AGB.
b) Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer – es sei denn, es ist explizit anderweitig ausgewiesen.
c) Viba kann eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung und deren Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Ohne fristgerechte Anzahlung kann Viba die Durchführung der Veranstaltung verweigern.
d) Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung fällig.
e) Zusätzliche Leistungen (z.B. Mehrverbrauch, Verlängerungen, zusätzliche Speisen oder Getränke, Mehraufwand) werden nach der Veranstaltung entsprechend der vereinbarten oder üblichen Preise nachberechnet. Nachberechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung oder vor Veranstaltungsbeginn – je nachdem, was früher eintritt - fällig.
f) Bei objektiv nachvollziehbaren Gründen – insbesondere bei
- Zahlungsverzug,
- erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten,
- wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs oder
- deutlich erhöhtem Auftragswert ist Viba berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine angemessene zusätzliche Anzahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Gesamtrisiko bzw. der erweiterten Vergütung. Ohne fristgerechte Zahlung kann Viba die Durchführung der Veranstaltung verweigern.
g) Rechnungen von Viba sind, sofern kein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Verzug, kann Viba Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen. Viba ist berechtigt, abweichend hiervon pauschal 1 Prozent pro Monat zu berechnen, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Viba vorbehalten.
IV Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Viba nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
V Änderungen der Teilnehmerzahl
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen der Teilnehmerzahl bis zu dem im Angebot genannten Stichtag mitzuteilen.
b) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl kann nur berücksichtigt werden, wenn Kapazitäten vorhanden sind. Eine Änderung wird erst wirksam, wenn sie durch Viba in Textform bestätigt wurde. Der entsprechende Mehrpreis wird nachberechnet.
c) Eine Reduzierung wirkt sich nur dann auf den Gesamtpreis aus, wenn sie innerhalb der vereinbarten Stornierungsfristen liegt. Bei Reduzierungen nach diesem Zeitpunkt bleibt der vereinbarte Gesamtpreis bestehen.
VI Zeitliche Verschiebungen und Verlängerungen
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers und stimmt Viba dieser Änderung zu, ist Viba berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Personalzeiten, verlängerte Raum- oder Techniknutzung, verlängerte Bewirtungszeiten oder sonstige organisatorische Mehrleistungen.
Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung durch verspäteten Beginn des Auftraggebers faktisch verlängert wird.
Eine Berechnung entfällt nur, soweit Viba die Verzögerung zu vertreten hat.
VII Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Mangels gesetzlichen Widerrufsrechts für individuell vereinbarte Veranstaltungen gelten, sofern nicht abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen:
a) Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
b) Bei späterem Rücktritt werden folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises berechnet:
- 29 bis 14 Tage vorher: 25 Prozent
- 13 bis 7 Tage vorher: 50 Prozent
- weniger als 7 Tage vorher: 80 Prozent
c) Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorherige Stornierung in Textform wird der volle Gesamtpreis berechnet.
d) Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Viba.
VIII Rücktritt, Absage und Kündigung durch Viba
Viba kann die Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigtem Grund absagen oder vom Vertrag zurücktreten.
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) Ereignisse höherer Gewalt oder andere, von Viba nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich machen oder erheblich erschweren;
b) die Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde (z.B. Art des Events, Zweck, Gästezahl, besondere Programmpunkte);
c) Tatsachen vorliegen, die erwarten lassen, dass
- der sichere oder geordnete Ablauf,
- der Betriebsfrieden,
- die Sicherheit anderer Gäste oder
- das öffentliche Ansehen der Viba
gefährdet werden könnten, ohne dass dies Viba zuzurechnen ist;
d) eine vereinbarte Anzahlung, Restzahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird;
e) behördliche Anordnungen, Auflagen oder Sicherheitsbestimmungen die Durchführung verhindern.
Bei einem berechtigten Rücktritt durch Viba aufgrund von Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. falsche Angaben, Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung, Nichtleistung vereinbarter Zahlungen), besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Viba ist darüber hinaus berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen und Schäden ersetzt zu verlangen.
Muss Viba aus Gründen zurücktreten, die weder von Viba noch vom Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technisch bedingte Ausfälle), erstattet Viba geleistete Zahlungen unter Abzug der zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen, nachweisbaren Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatz (z.B. für Reise- oder Übernachtungskosten), bestehen nicht.
IX Unzulässige gewerbliche oder öffentliche Nutzung
Die Nutzung der Veranstaltungsräume für gewerbliche, kommerzielle oder öffentlichkeitswirksame Zwecke ist nur mit vorheriger Zustimmung von Viba im Rahmen der Individualvereinbarung zulässig.
Dies gilt insbesondere für Verkaufsaktionen, Promotion-Aktivitäten, Foto- oder Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, Drittanbieter-Services oder sonstige Veranstaltungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehen.
Erfolgt eine Buchung unter irreführenden oder unvollständigen Angaben über Art, Zweck oder Ablauf der Veranstaltung, ist Viba berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Veranstaltung abzubrechen.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen; Viba kann darüber hinaus entstandene Aufwendungen ersetzt verlangen.
X Nutzung der Räumlichkeiten, Technik und Ausstattung
a) Die Nutzung erfolgt ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang. Vorgaben zu Sicherheit, Brandschutz und Hausordnung sind einzuhalten.
b) Eigene Technik, Dekorationen, Auf- oder Abbau durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung von Viba, insbesondere im Hinblick auf behördliche Genehmigungen und Arbeits- und Brandschutz.
c) Beschafft Viba auf Wunsch des Auftraggebers technische Geräte oder sonstige Ausstattung von Dritten, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe sowie für Ansprüche Dritter aus der Überlassung.
d) Die Nutzung eigener elektrischer Geräte und Anlagen an den Stromanschlüssen von Viba bedarf der Zustimmung. Für daraus entstehende Störungen, Ausfälle oder Schäden an Anlagen von Viba haftet der Auftraggeber, sofern Viba kein Verschulden trifft. Viba haftet nicht für Beeinträchtigungen, die durch Technik des Auftraggebers verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Technik zuvor zugelassen wurde.
e) Störungen an von Viba bereitgestellter Technik werden nach Möglichkeit umgehend behoben. Zahlungen dürfen nicht zurückgehalten oder gemindert werden, soweit Viba die Störung nicht zu vertreten hat.
f) Wenn der Auftraggeber Gegenstände oder Technik mitbringt, deren Verlust oder Beschädigung zu einem außergewöhnlich hohen Schaden führen kann, hat er Viba vorab zu informieren. Unterbleibt diese Information, ist die Haftung von Viba auf den Schaden begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Mitteilung vorhersehbar gewesen wäre.
g) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeitenden oder beauftragte Dritte verursacht werden.
h) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Auftraggeber dies, so darf Viba die Entfernung und Lagerung der Gegenstände zu Lasten des Auftraggebers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in den Räumlichkeiten von Viba, kann Viba für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
i) Eine übliche Grundreinigung nach Ende der Veranstaltung ist enthalten; außergewöhnliche Verschmutzungen oder Schäden werden gesondert berechnet.
XI Speisen und Getränke
Mitgebrachte Speisen oder Getränke sind nur nach vorheriger Vereinbarung gestattet.
Insbesondere bei privaten Feiern mit frischen Speisen wie Torten (z. B. Hochzeitstorten) ist die Absprache zwingend nötig.
Viba kann eine Prüfpauschale (Allergene, Kühlkette) erheben oder die Mitnahme aus hygienischen Gründen ablehnen.
XII Musik, GEMA und Lautstärke
Für Musik, DJs oder Live-Acts ist eine vorherige Abstimmung erforderlich.
Die Lautstärke ist so zu wählen, dass andere Bereiche des Hauses nicht unzumutbar beeinträchtigt werden und die geltenden Lärmschutz-Vorgaben eingehalten werden.
Der Auftraggeber ist für die Anmeldung, Abrechnung und Zahlung etwaiger Gebühren an Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA) selbst verantwortlich, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Übernimmt Viba im Einzelfall die Anmeldung oder Abrechnung, erfolgt dies ausschließlich aufgrund schriftlicher Vereinbarung; entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt Viba von sämtlichen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften frei, die aus einer fehlenden, verspäteten oder fehlerhaften Anmeldung resultieren, sofern Viba diese nicht ausdrücklich übernommen hat.
XIII Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte sind zulässig, sofern Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzt werden.
Gewerbliche Shootings bedürfen der Zustimmung.
Viba kann eigene Fotos anfertigen, jedoch nur nach gesonderter Vereinbarung veröffentlichen.
XIV Alkohol, Sicherheit und Ausschluss von Personen
Viba kann Personen von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
- Sicherheits- oder Hygieneregeln nicht einhalten,
- den Ablauf erheblich stören oder
- andere gefährden.
Eine Erstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
XV Hausordnung
Für alle Veranstaltungen gilt die jeweils aktuelle Hausordnung der Viba Nougat Welt/Viba Erlebnis Confiserie Erfurt.
XVI Haftung
a) Viba haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
b) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wird nur übernommen, wenn der Schaden durch Viba verursacht wurde.
c) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Viba kann vom Auftraggeber die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen) verlangen.
XVII Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen Viba verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende der Veranstaltung.
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche
- wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Viba beruhen,
- sowie Ansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen.
Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XVIII Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Viba sweets GmbH.
XIX Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist der Sitz der Viba sweets GmbH, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher-Veranstaltungen der Viba sweets GmbH (nachfolgend kurz Viba genannt)
I Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Viba sweets GmbH angebotenen Veranstaltungen, Workshops und Führungen, die über die Website, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort als Standardangebote gebucht werden können. Sie richten sich an Privatkunden (Endverbraucher) sowie an Firmen oder Gruppen, die diese Standardangebote ohne gesondertes Angebot oder Individualvertrag buchen.
Nicht erfasst sind:
- individuell vereinbarte Firmen- oder Gruppenveranstaltungen, die auf einem gesonderten Angebot und
einer individuellen Beauftragung mit abweichenden Bedingungen beruhen, sowie - Vermietungen von Räumen an externe Veranstalter.
Für diese Fälle gelten separate Vertragsbedingungen.
Ia. Hinweis zur Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Form verwendet.
Sie gilt selbstverständlich für Personen aller Geschlechter. Der Begriff „Buchung“ bezeichnet eine verbindliche Bestellung. Die Teilnahme setzt den fristgerechten Zahlungseingang voraus.
Eine telefonische oder persönliche Voranmeldung gilt als Reservierung.
II Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
Der Vertrag kommt mit Annahme der Buchung durch Viba zustande.
Viba haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Pflichten auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
Für von Kunden mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt Viba keine Verantwortung, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht auf schuldhaftes Verhalten von Viba zurückzuführen ist.
Für jegliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
III Widerruf bei Freizeitveranstaltungen
Für Veranstaltungen mit festem Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
IV Stornierung durch den Kunden
Wir bieten eine freiwillige Stornomöglichkeit. Die Stornierung muss in Textform per E-Mail erfolgen:
Standort Viba Nougat Welt oder Viba Marken Center Schmalkalden: nougatwelt@viba-sweets.de
Standort Viba Erlebnis Confiserie Erfurt: confiserie-erfurt@viba-sweets.de
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Mangels gesetzlichen Widerrufsrechts für individuell vereinbarte Veranstaltungen gelten, sofern nicht abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen:
a) Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
b) Bei späterem Rücktritt werden folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises berechnet:
- 29 bis 14 Tage vorher: 25 Prozent
- 13 bis 7 Tage vorher: 50 Prozent
- weniger als 7 Tage vorher: 80 Prozent
V Absage, Terminänderung durch Viba, Höhere Gewalt
Viba kann aus zwingenden Gründen (z. B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Kursleiters) absagen. Viba kann eine Veranstaltung auch dann absagen oder abbrechen, wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vorhersehbarer und von Viba nicht zu vertretender Umstände nicht möglich ist (z. B. behördliche Anordnungen, extreme Wetterereignisse, Stromausfall).
In beiden Fällen informiert Viba die Teilnehmer unverzüglich.
Der Kunde kann zwischen einem Ersatztermin und der Rückerstattung des gezahlten Preises wählen.
Auf Wunsch kann ein Wertgutschein ausgestellt werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.
VI Leistungen, Preise, Zahlung
Für die Veranstaltungen gelten die auf unserer Website, in der Buchungsstrecke oder vor Ort ausgewiesenen Leistungen und Preise.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vorauszahlung
Bei allen über die Website oder die Buchungsstrecke angebotenen Veranstaltungen ist der vollständige Ticketpreis unmittelbar bei Buchung fällig.
Die Teilnahme ist nur nach Zahlungseingang möglich.
Die Zahlung erfolgt nach den im Rahmen der Buchung mitgeteilten Zahlungsbedingungen.
Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Gesamtpreis.
Viba ist nicht verpflichtet, nachträgliche Preisänderungen oder Rabatte zu berücksichtigen.
VIa Zahlungsrückstand und Freigabe von Reservierungen
Für telefonisch oder persönlich vorgenommene Reservierungen gilt die bei der Buchung mitgeteilte Zahlungsfrist.
Wird der fällige Betrag nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, ist Viba berechtigt, die Reservierung zu stornieren und die Plätze wieder freizugeben.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht in diesem Fall nicht mehr.
VII Teilnehmerzahl und Änderungen
a) Änderungen der Teilnehmerzahl
Änderungen der Teilnehmerzahl müssen rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vor Veranstaltung, mitgeteilt werden. Eine Änderung wird erst dann wirksam, wenn sie durch Viba in Textform bestätigt wurde. Erhöht sich die Teilnehmerzahl, wird der entsprechende Mehrpreis nachberechnet und ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur möglich, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind.
Es besteht kein Anspruch auf die Erweiterung einer bestehenden Buchung. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Gesamtpreis, sofern sie nicht als Stornierung nach den Stornobedingungen gilt. Bei erheblichen Abweichungen kann Viba organisatorische Anpassungen vornehmen.
b) Verspätungen
Veranstaltungen beginnen zur angegebenen Uhrzeit.
Verspätete Teilnehmer können aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Wird eine Veranstaltung von einer geschlossenen Gruppe gebucht und trifft die Gruppe insgesamt verspätet ein, kann Viba – sofern es der weitere Ablauf erlaubt – eine alternative Lösung anbieten (z.B. verkürzten Ablauf).
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
c) Übertragbarkeit der Tickets
Tickets oder Buchungen können bis zum Beginn der Veranstaltung auf andere Personen übertragen werden.
Dies gilt nicht, wenn die Buchung unter namentlicher Nennung der teilnehmenden Personen erfolgt ist.
In diesem Fall ist Viba vor Beginn der Veranstaltung über die Änderung der teilnehmenden Personen zu informieren.
Viba kann eine Übertragung ablehnen, wenn der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt (z.B. Altersvorgaben, gesundheitliche Einschränkungen, Hygieneregeln).
VIII Teilnahmevoraussetzungen und Altersangaben
a) Gesundheit und Allergien
Teilnehmer sind verpflichtet, Viba vor Beginn der Veranstaltung auf relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Lebensmittelallergien hinzuweisen, soweit diese für die Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sein können.
Viba kann Anpassungen nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigen.
Wenn eine sichere Durchführung oder Rücksichtnahme auf andere Teilnehmende andernfalls nicht gewährleistet werden kann, kann Viba die Teilnahme ablehnen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
b) Hygiene- und Sicherheitsregeln
Für bestimmte Workshops gelten besondere Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften (z.B. gebundene Haare, geschlossene Schuhe, Nutzung bereitgestellter Schutzkleidung). Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann Viba die Teilnahme einschränken oder ausschließen.
c) Eigene Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen oder Getränke ist während der Veranstaltung nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vorher mit Viba vereinbart wurde.
Dies dient der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards sowie der Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer (z.B. Allergien und Unverträglichkeiten).
d) Barrierefreiheit und besondere Anforderungen
Die Veranstaltungsräume der Viba sweets GmbH sind überwiegend barrierefrei.
Teilnehmer mit besonderen Anforderungen (z.B. eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen hinsichtlich Sitz- oder Tischhöhe) werden gebeten, dies vorab mitzuteilen, damit Viba die Teilnahme bestmöglich vorbereiten kann.
Viba kann Anpassungen nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigen.
e) Minderjährige Begleitpersonen
Der Zutritt minderjähriger Begleitpersonen ist abhängig vom jeweiligen Veranstaltungstyp und nur nach vorheriger Abstimmung mit Viba möglich.
Aufsichtspflicht und Verantwortung verbleiben während der gesamten Veranstaltung bei den Erziehungsberechtigten oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
f) Altersbezogene Voraussetzungen
Für bestimmte Veranstaltungen gelten altersbezogene Teilnahmevoraussetzungen oder Preisstaffelungen.
Viba ist berechtigt, die Einhaltung dieser Voraussetzungen beim Einlass zu prüfen.
Stellt sich heraus, dass das bei der Buchung angegebene Alter nicht zutrifft oder dass ein Teilnehmer die erforderlichen Altersvorgaben nicht erfüllt, kann Viba die Teilnahme ablehnen oder – sofern eine Teilnahme möglich ist – den entsprechenden Aufpreis nachberechnen.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht in diesen Fällen nicht.
IX Hausordnung
Für alle Veranstaltungen gelten die Bestimmungen der Hausordnung der Viba sweets GmbH in der jeweils gültigen Fassung. Die Hausordnung ist vor Ort einsehbar und online unter folgendem Link abrufbar: https://viba-schmalkalden.de/hausordnung/
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann Viba Personen von der Teilnahme ausschließen.
X Ausschluss von Teilnehmern
Viba kann Personen aus wichtigem Grund ausschließen, insbesondere bei Störungen des Veranstaltungsablaufs, Missachtung von Sicherheits- oder Hygieneregeln, Gefährdungen oder wenn Teilnehmer erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
XI Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden.
XII Foto-, Film- und Tonaufnahmen
a) Während der Veranstaltungen können Foto-, Film- oder Tonaufnahmen durch andere Besucher oder Teilnehmer entstehen, insbesondere in Bereichen, die einsehbar sind.
Viba kann dies nicht vollständig verhindern.
Solche Aufnahmen dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Eine Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung der abgebildeten Personen und der Viba sweets GmbH zulässig.
b) Viba kann bei Veranstaltungen Foto-, Film- oder Tonaufnahmen anfertigen.
Diese dienen der Dokumentation sowie – sofern vor Ort durch entsprechende Hinweise kenntlich gemacht – der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Website, Social Media, Printmedien).
Dabei wird darauf geachtet, dass keine berechtigten Interessen einzelner Personen verletzt werden.
Einzelne Personen werden nicht gezielt hervorgehoben, sofern keine gesonderte Einwilligung vorliegt.
Sollten Teilnehmende nicht abgebildet werden wollen, können sie sich jederzeit an das Personal wenden; wir bemühen uns, im Rahmen der Möglichkeiten Rücksicht zu nehmen.
XIII Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt die Datenschutzerklärung der Viba sweets GmbH, abrufbar unter https://viba-schmalkalden.de/datenschutz/
XIV Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregeln und zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Im Übrigen ist der Sitz der Viba sweets GmbH Gerichtsstand.
XV Haftung
Viba haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für selbstverschuldete Schäden der Besucherinnen und Besucher (z.B. bei Missachtung von Anweisungen oder bei unsachgemäßem Umgang mit Einrichtungen) wird nicht gehaftet.
Für mitgebrachte Gegenstände wie Taschen, Jacken, technische Geräte oder persönliche Wertgegenstände übernimmt Viba keine Haftung, sofern der Schaden nicht durch ein Verschulden von Viba oder deren Mitarbeitenden verursacht wurde. Wir empfehlen, persönliche Wertsachen jederzeit bei sich zu behalten.
Fundsachen können beim Personal abgegeben oder erfragt werden.



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